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Formale Therapieaspekte

Erstgespräch im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde 

 

Als Psychotherapeut mit einer Kassenzulassung für Gesetzlich Versicherte biete ich Psychotherapeutische Sprechstunden nach vorheriger Terminvereinbarung an. Der persönliche Erstkontakt wird daher in der Regel in diesem Rahmen stattfinden.

Es handelt sich um maximal drei Vorgespräche mit einer Dauer von jeweils 50 Minuten.

 

 

 

Therapiebeginn: Probatorische Sitzungen

 

Die ersten Sitzungen der psychotherapeutischen Behandlung dienen dem vertiefenden Kennenlernen, der Zielklärung und weiterführenden Diagnostik, der Antragstellung und Therapieplanung. Zu Beginn einer Verhaltenstherapie können maximal vier probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Für weitere Therapiestunden ist  die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Antragsverfahrens erforderlich. 

 

 

 

Antrag auf Durchführung einer Verhaltenstherapie

 

Der jeweilige Psychotherapieantrag für Kurzzeittherapie 1 (12 Sitzungen) und Kurzzeittherapie 2 (weitere 12 Sitzungen) ist ohne Gutachterverfahren möglich. Es wird lediglich geprüft, ob Sie in der Vergangenheit bereits eine Psychotherapie erhalten haben und wie lange diese zurückliegt (mindestens 2 Jahre). 

Aus meiner Sicht sollte eine ambulante Unterstützung vor allem Hilfe zur Selbsthilfe sein. Dafür stehen somit insgesamt 31 Therapiesitzungen (3 Psychotherapeutische Sprechstunden, 4 Probatorische Sitzungen, 24 Sitzungen der Kurzzeittherapie 1 und 2) mit einer jeweiligen Dauer von 50 Minuten zur Verfügung, welche von der Krankenversicherung immer auch bewilligt werden. Darüber hinaus gehende gutachterpflichtige Langzeittherapien führe ich nicht durch. Bitte versuchen Sie, dies bei Ihrer Entscheidung mit zu berücksichtigen.

 

Sonderfall: Akutbehandlung

 

Im Falle eines besonders dringenden Behandlungsbedarfs habe ich bei Gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde eine Psychotherapeutische Akutbehandlung einzuleiten. Diese umfasst 12 Einzelsitzungen und ist ohne Genehmigungsverfahren durchführbar. Die Sitzungen der Akutbehandlung werden mit möglichen nachfolgend beantragten Stundenkontingenten im Rahmen einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie verrechnet.

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